Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fotografie
bitte sorgfältig lesen:
ALLGEMEINES
Die angebotenen Dienstleistungen und Produkte sind Eigentum der SVDW productions s.r.o. und ihres bevollmächtigten Handelsvertreters und Künstlers Sascha van der Werf (im Folgenden gemeinsam als "wir" oder "uns" bezeichnet). Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, sei es über den Webshop, per E-Mail oder auf andere Weise, und schließen alle Produkte, fotografischen und filmischen Dienstleistungen und Werke ein, die direkt von uns bereitgestellt werden.
Ein Verzicht auf diese Geschäftsbedingungen oder eine Änderung derselben ist nur dann verbindlich, wenn ein autorisierter Vertreter von SVDW productions ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Produkte oder Dienstleistungen, die über einen Drittanbieter erworben wurden, unterliegen den Bedingungen dieses Anbieters.
Diese Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von der Methode oder Technik, die zur Erstellung des Werks verwendet wurde, und sind für alle zukünftigen Transaktionen gültig, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sollte sich ein Teil dieser Bedingungen als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen.
Alle Angebote gelten als offen und unverbindlich.
NICHT-ÜBERTRAGBARKEIT VON BUCHUNGEN UND GUTSCHEINEN
Gebuchte Leistungen und ausgestellte Gutscheine sind nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Ersatzperson zur Einlösung der gebuchten Leistung zu benennen. Eine Übertragung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
COPYRIGHT & USAGE RIGHTS
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei Sascha van der Werf. Nutzungsrechte (z.B. Veröffentlichung, Vervielfältigung) werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt und gelten nur für den definierten Zweck, Ort, Dauer und Umfang. Die Lizenzen sind nicht exklusiv, nicht übertragbar und werden, sofern nicht anders vereinbart, für die einmalige Nutzung in einem Medium erteilt. Die Verwendung für Werbung oder andere Medien bedarf einer gesonderten schriftlichen Zustimmung.
Die Namensnennung muss bei allen Verwendungen deutlich sichtbar sein und lauten: Bild: Sascha van der Werf + Ort und Datum (falls zutreffend). Eine Unterschrift auf dem Kunstwerk ersetzt diese Nennung nicht.
Änderungen am Werk bedürfen der schriftlichen Zustimmung, es sei denn, die Änderung ist für den vertraglich festgelegten Zweck erforderlich.
Die Lizenzierung ist nur bei vollständiger Bezahlung und ordnungsgemäßer Nennung gültig.
Von jeder Veröffentlichung müssen zwei Freiexemplare (eines für Kunstbücher oder limitierte Drucke) zur Verfügung gestellt werden. Bei Online-Publikationen ist die URL mitzuteilen.
Die erteilte Lizenz umfasst nicht die kommerzielle Nutzung, den Weiterverkauf, die Vergabe von Unterlizenzen oder eine über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Nutzung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
MINDERJÄHRIGE / MODELLFREIGABE
Fotoshootings mit Minderjährigen sind nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Ein Erziehungsberechtigter muss bei dem Termin anwesend sein.
EIGENTUM & DIGITALE DATEIEN
Alle Originale und Dateien bleiben das Eigentum von Sascha van der Werf. Digitale Dateien werden nur nach schriftlicher Vereinbarung weitergegeben und umfassen nur eine kuratierte Auswahl (keine RAW-Dateien). Vervielfältigung, Online-Nutzung oder Speicherung über den internen Gebrauch des Kunden hinaus ist nur nach schriftlicher Vereinbarung erlaubt.
Der Kunde muss die digitale Namensnennung beibehalten und sicherstellen, dass der Name des Urhebers deutlich sichtbar und an jede übertragene Datei angehängt bleibt.
Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, gelieferte Bilder nicht hochzuladen oder in KI-basierten Generierungs- oder Manipulationstools (z.B. Midjourney, DALL-E) ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verwenden.
GENEHMIGUNGEN & RECHTE DRITTER
Der Kunde muss alle notwendigen Genehmigungen Dritter (z.B. Location, Personen) einholen. Der Kunde stellt SVDW productions, Sascha van der Werf und deren Vertreter von allen damit verbundenen Rechtsansprüchen frei. Stellt der Auftraggeber fremde Inhalte zur Bearbeitung zur Verfügung, bestätigt er, dass er die Rechte dazu hat und übernimmt die Verantwortung für alle daraus resultierenden Ansprüche.
FEHLERHAFTES VERHALTEN DES KUNDEN VOR ORT
Wir behalten uns das Recht vor, die Sitzung am Tag der Dienstleistung zu stornieren, wenn der Kunde die notwendigen Voraussetzungen (z.B. Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen) nicht erfüllt oder trotz einer Verwarnung weiterhin die Sitzung oder andere stört. In solchen Fällen werden 100% des Honorars als Stornogebühr berechnet.
AUSFÜHRUNG
Wir führen jeden Auftrag mit Sorgfalt aus und können Aufgaben an vertrauenswürdige Dritte delegieren. Liegen keine schriftlichen Weisungen vor, werden künstlerische Entscheidungen (Komposition, Stil, Standort, Modelle) nach unserem Ermessen getroffen. Wir haften nicht für Abweichungen von früheren Arbeiten oder für Mängel, die sich aus den Anweisungen des Auftraggebers ergeben.
Äußere Einflüsse (Wetter, Anreise, Ausfall von Modellen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Versand- und Reisekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Geringfügige Farb- oder Materialabweichungen gelten nicht als Mängel.
Die Nutzung unserer Arbeiten beinhaltet keine Aufführungs- oder Musikrechte.
HONORARE & ZAHLUNGEN
Die Honorare richten sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nach der aktuellen Preisliste von SVDW productions oder nach marktüblichen Sätzen. Die Honorare gelten auch für Layout- oder Konzeptarbeiten, wenn kein Endprodukt in Auftrag gegeben wird. Nebenkosten (Requisiten, Modelle, Stylisten, Reisen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Kreative Beratung und Projektkoordination sind in den Standardhonoraren nicht enthalten.
Storniert der Kunde den Auftrag, bleibt das vereinbarte Honorar fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Terminverschiebungen (z.B. witterungsbedingt) sind die bereits reservierte Zeit und die damit verbundenen Kosten zu bezahlen.
Lizenz- und Nutzungsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt und müssen schriftlich vereinbart werden.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & STORNIERUNG
Vorauszahlung: Alle Kunden (Privat- und Geschäftskunden) müssen 100% im Voraus zahlen, um eine Buchung zu sichern.
Akzeptierte Zahlungsarten: Die Zahlungsanweisungen werden bei der Buchung mitgeteilt. Akzeptierte Methoden sind Banküberweisung, Kreditkarte oder andere vereinbarte Methoden. Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.
Mehrteilige Projekte: Teilrechnungen sind nach Lieferung der einzelnen Leistungseinheiten zulässig.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Das Eigentum an allen Produkten und Rechten geht erst nach vollständiger Bezahlung aller Gebühren über.
Stornierungsbedingungen: Hochzeiten (alle anfallenden Kosten + Drehgebühren):
Bis zu 181 Tage vorher: 0%
180-91 Tage: 20%.
90-31 Tage: 30%
30-11 Tage: 50%
Innerhalb von 10 Tagen: 100%
Kundenstornierungen - Sitzungen in Wien (Alle anfallenden Kosten + Shootinggebühren):
Mehr als 7 Tage vor dem Dreh: Alle anfallenden Kosten + 50% des Gesamthonorars fällig
7 Tage oder weniger vor dem Dreh: Alle anfallenden Kosten + 100% des Gesamthonorars fällig
Kundenstornierungen - Sitzungen außerhalb Wiens (Alle anfallenden Kosten + Shootinggebühren):
Mehr als 14 Tage: Alle angefallenen Kosten + 50% der Gesamtgebühr
14 Tage oder weniger: Alle angefallenen Kosten + 100 % der fälligen Gesamtgebühr
Umdisponieren: Für Shootings in Wien sind Anfragen, die mehr als 10 Tage vor dem geplanten Termin gestellt werden, kostenlos und abhängig von der Verfügbarkeit. Für Shootings außerhalb Wiens müssen Umplanungen mindestens 20 Tage im Voraus beantragt werden, um Stornogebühren zu vermeiden. Spätere Terminänderungen können als Stornierung gewertet werden. Alle anfallenden Kosten für eine Terminverschiebung müssen vom Kunden getragen werden.
Verspätete Ankunft des Kunden: Wenn der Kunde zu spät zur geplanten Sitzung kommt, kann die Sitzungszeit entsprechend verkürzt werden. Für die durch die Verspätung des Kunden verlorene Zeit wird keine Erstattung oder Verlängerung gewährt.
Stornierungen auf Veranlassung des Fotografen: Die Kunden erhalten eine volle Rückerstattung oder die Möglichkeit, den Termin zu verschieben. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Custom Image Production
For individually commissioned productions within the erotic and fetish segment, the client agrees to cover all associated costs in full and in advance. This includes, but is not limited to, the artist’s fee, model fees, travel and accommodation expenses, location rentals, and any required props or accessories. These productions are created on-demand and are realized within the scope of my artistic freedom. By confirming the commission, the client acknowledges and accepts this approach. Please note: there is a strict no-refund policy. This applies to my services as well as all incurred costs—regardless of whether the client withdraws from the project prior to the actual production.
MODEL RELEASE
Der Kunde bestätigt, dass alle Personen, die in dem in Auftrag gegebenen Werk abgebildet sind, damit einverstanden sind, fotografiert zu werden und dass die entstandenen Bilder gemäß der vereinbarten Lizenz verwendet werden dürfen. Falls erforderlich, sind vor dem Shooting Modelreleases zu unterzeichnen. SVDW productions haftet nicht für Ansprüche, die sich aus fehlenden oder ungültigen persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen ergeben.
BILDERLIEFERUNG & ARCHIVIERUNG
Die fertig bearbeiteten Bilder werden innerhalb von 10 Werktagen nach der Sitzung geliefert, sofern nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt digital über einen sicheren Download-Link oder eine Cloud-basierte Galerie. RAW-Dateien werden nicht geliefert, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die endgültigen Bilddateien werden bis zu 6 Monate lang gespeichert. Ein Abruf nach diesem Zeitraum ist möglicherweise nicht möglich. Wir empfehlen unseren Kunden, alle gelieferten Dateien nach Erhalt zu sichern.
RETOUCHING & EDITING POLICY
Grundlegende Retuschen und Farbkorrekturen sind, sofern nicht anders angegeben, im Service enthalten. Für zusätzliche Bearbeitungen, die über den Standardstil hinausgehen, können zusätzliche Gebühren anfallen und müssen schriftlich vereinbart werden.
VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Drehort zugänglich, sauber und sicher ist. Verzögerungen, die durch unvorbereitete Bedingungen oder Teilnehmer verursacht werden, können die Drehzeit ohne Rückerstattung verringern. Bei Außenaufnahmen müssen beide Parteien einer wetterbedingten Terminverschiebung zustimmen.
KREATIVE KONTROLLE
Der Kunde erkennt an, dass er mit dem Stil des Fotografen vertraut ist und gewährt kreative Freiheit bei der Ausführung. Besondere Wünsche werden berücksichtigt, aber die künstlerische Interpretation bestimmt das Endergebnis.
SOCIAL MEDIA SHARING
Bei der Weitergabe von Bildern in sozialen Medien verpflichten sich die Kunden zur Angabe der Quelle: Photo by Sascha van der Werf | www.van-der-werf.com. Von der Veränderung der Bilder (Filter, starke Bearbeitungen) wird abgeraten, um die Integrität des Werks zu wahren.
HÖHERE GEWALT
Wir haften nicht für Nichterfüllung aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich Krankheit, Naturkatastrophen, technischem Versagen, Streiks oder Reisebeschränkungen. In solchen Fällen wird ein neuer Termin oder eine Rückerstattung angeboten.
DATENVERLUST & HAFTUNG
Wir haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf unsere eigenen Leistungen beschränkt und gilt nicht für Drittanbieter (z.B. Labore). Wir haften nicht für zusätzliche Kosten oder entgangenen Gewinn. Wir speichern die Daten sechs Monate lang, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Datenverlust.
LEISTUNG & KÜNDIGUNG
Wir behalten uns das Recht vor, jede Vereinbarung aus berechtigten Gründen, einschließlich Nichtzahlung, Insolvenz oder Verletzung der Mitwirkungspflichten, sofort zu kündigen. Es wird eine 14-tägige Nachfrist eingeräumt, sofern nicht eine sofortige Kündigung erforderlich ist.
PROMOTIONAL USE
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behalten wir uns vor, die Auftragsarbeiten von Sascha van der Werf für Werbezwecke (z.B. Social Media, Portfolio, Ausstellungen) zu nutzen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung einverstanden und verzichtet auf das Recht zum Widerspruch, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen. Der Kunde willigt auch in die Verwendung seiner Daten und Bilder im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts ein.
ÄNDERUNGEN
Wir können diese Bedingungen jederzeit ändern. Aktualisierte Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf unserer Website in Kraft.
GELTENDES RECHT & STREITFÄLLE
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Österreichs und der Europäischen Union. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Bezirksgericht Wien zuständig. Gerichtsverfahren werden in deutscher Sprache geführt. Gegen die endgültige Entscheidung des Gerichts kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
AGB Foto Dokumentationen
und Fotoshootings im Studio oder vor Ort
Bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
ALLGEMEINES
Die von SVDW productions s.r.o. und dem bevollmächtigten Handelsvertreter und Künstler Sascha van der Werf (nachfolgend gemeinsam als "wir" bezeichnet) bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte sind deren Eigentum. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, unabhängig davon, ob sie über den Webshop, per E-Mail oder auf anderen Wegen zustande kommen, und umfassen sämtliche Produkte, fotografischen und filmischen Dienstleistungen sowie Werke, die direkt durch uns erbracht werden.
Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von einer bevollmächtigten Person von SVDW productions genehmigt wurden. Produkte oder Dienstleistungen, die über Drittanbieter bezogen wurden, unterliegen den dort gültigen Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten unabhängig von der Methode oder Technik, mit der das Werk erstellt wurde, und finden auch auf alle zukünftigen Transaktionen Anwendung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Eine unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
NICHT-ÜBERTRAGBARKEIT VON BUCHUNGEN UND GUTSCHEINEN
Gebuchte Leistungen sowie ausgestellte Gutscheine sind nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die die gebuchte Leistung in Anspruch nimmt. Eine Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
URHEBERRECHT & NUTZUNGSRECHTE
Alle Urheber- und verwandten Schutzrechte verbleiben bei Sascha van der Werf. Nutzungsrechte (z. B. für Veröffentlichung, Vervielfältigung) werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt und beziehen sich ausschließlich auf den definierten Zweck, Ort, Zeitraum und Umfang. Die Lizenzen sind nicht-exklusiv, nicht übertragbar und gelten nur für eine einmalige Nutzung in einem Medium, sofern nicht anders vereinbart. Die Nutzung für Werbezwecke oder in anderen Medien erfordert eine gesonderte schriftliche Genehmigung.
Eine eindeutige Nennung des Urhebers ist bei jeder Nutzung verpflichtend, wie folgt: Bild: Sascha van der Werf + Ort und Veröffentlichungsdatum (sofern zutreffend). Eine Signatur auf dem Kunstwerk ersetzt diese Nennung nicht.
Jegliche Veränderung des Werks bedarf der schriftlichen Zustimmung, es sei denn, sie ist zur Umsetzung des vereinbarten Zwecks erforderlich.
Das Nutzungsrecht tritt erst nach vollständiger Bezahlung und korrekter Urhebernennung in Kraft.
Zwei Belegexemplare jeder Veröffentlichung (bei limitierten Drucken oder Kunstbüchern nur ein Exemplar) sind kostenlos bereitzustellen. Bei Online-Veröffentlichungen ist uns die URL mitzuteilen.
Die gewährte Lizenz beinhaltet keine kommerzielle Nutzung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Verwendung außerhalb des ursprünglichen Verwendungszwecks, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
MINDERJÄHRIGE PERSONEN / MODELLFREIGABE
Shootings mit minderjährigen Personen sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Zudem muss mindestens ein Erziehungsberechtigter während des Shootings anwesend sein.
EIGENTUM & DIGITALE DATEIEN
Alle Originale und Dateien verbleiben im Eigentum von Sascha van der Werf. Digitale Dateien werden nur nach schriftlicher Vereinbarung übermittelt und beinhalten ausschließlich eine kuratierte Auswahl (keine RAW-Dateien). Vervielfältigung, Online-Nutzung oder Speicherung außerhalb des internen Gebrauchs des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Der Kunde verpflichtet sich, die Urhebernennung digital beizubehalten und sicherzustellen, dass der Name des Künstlers bei jeglicher Übertragung eindeutig erkennbar bleibt.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, keine gelieferten Bilder ohne vorherige schriftliche Zustimmung auf KI-basierten Plattformen zur Generierung oder Veränderung (z. B. Midjourney, DALL-E) hochzuladen oder zu verwenden.
GENEHMIGUNGEN & RECHTE DRITTER
Der Kunde ist verantwortlich für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen Dritter (z. B. Location, abgebildete Personen). Der Kunde stellt SVDW productions, Sascha van der Werf und deren Vertreter von allen rechtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei der Bearbeitung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten garantiert dieser, über die notwendigen Rechte zu verfügen, und übernimmt die Haftung für eventuelle Ansprüche.
STÖRUNGEN DURCH DEN KUNDEN VOR ORT
Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag am Tag der Leistungserbringung abzubrechen, wenn der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. keine Begleitperson bei Minderjährigen) oder durch sein Verhalten trotz Abmahnung weiterhin den Ablauf oder andere Kunden stört. In diesem Fall werden 100 % des vereinbarten Honorars als Stornogebühr fällig.
AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Wir erfüllen jeden Auftrag mit Sorgfalt und behalten uns das Recht vor, Arbeiten an vertrauenswürdige Dritte zu delegieren. Ohne spezifische schriftliche Vorgaben liegt die künstlerische Entscheidung (Bildkomposition, Stil, Ort, Modelle) bei uns.
Wir haften nicht für Abweichungen von früheren Arbeiten oder für Mängel, die auf Anweisungen des Kunden beruhen. Äußere Umstände (Wetter, Reiseverzögerungen, Modellausfall) liegen im Risikobereich des Kunden. Versand- und Reisekosten trägt der Kunde. Geringfügige Farb- oder Materialabweichungen gelten nicht als Mängel.
Die Nutzung unserer Werke beinhaltet keine Musik- oder Aufführungsrechte.
HONORARE & ZAHLUNGEN Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von SVDW productions oder marktübliche Sätze. Honorare fallen auch für Entwürfe oder Konzepte an, selbst wenn es nicht zur finalen Produktion kommt. Zusatzkosten (z. B. Requisiten, Modelle, Reisen, Stylisten) werden gesondert berechnet. Kreativberatung und Projektkoordination sind nicht in den Standardgebühren enthalten.
Bei Stornierung durch den Kunden bleibt das vereinbarte Honorar geschuldet, sofern nicht anders geregelt. Bei Terminverschiebungen (z. B. wetterbedingt) sind gebuchte Zeiten und entstandene Kosten zu übernehmen. Lizenz- und Nutzungsgebühren werden separat in Rechnung gestellt und müssen schriftlich vereinbart werden.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & STORNIERUNG Vorauszahlung: Alle Kunden (privat und geschäftlich) müssen 100 % im Voraus zahlen, um die Buchung zu bestätigen.
Zahlungsmethoden: Die Zahlungsinformationen werden bei der Buchung übermittelt. Akzeptierte Methoden sind Überweisung, Kreditkarte oder individuell vereinbarte Zahlungswege. Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.
Mehrteilige Projekte: Teilabrechnungen nach Erbringung einzelner Leistungen sind zulässig.
Zahlungsverzug: Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Das Eigentum an Produkten und Rechten geht erst nach vollständiger Zahlung über.
Stornierungsbedingungen: Hochzeiten (alle angefallenen Kosten + Shooting-Honorar):
Bis 181 Tage vor Termin: 0 %.
180-91 Tage: 20 %
90-31 Tage: 30 %
30-11 Tage: 50 %
Innerhalb von 10 Tagen: 100 %.
Kundenseitige Stornierung - Shootings in Wien (alle angefallenen Kosten + Shooting-Honorar):
Mehr als 7 Tage vor Termin: alle angefallenen Kosten + 50 % des Honorars
7 Tage oder weniger: alle angefallenen Kosten + 100 % des Honorars
Kundenseitige Stornierung - Shootings außerhalb Wiens (alle angefallenen Kosten + Shooting-Honorar):
Mehr als 14 Tage vor Termin: alle angefallenen Kosten + 50 % des Honorars
14 Tage oder weniger: alle angefallenen Kosten + 100 % des Honorars
Terminverschiebung: Bei Shootings in Wien sind Verschiebungen, die mehr als 10 Tage vor dem Termin erfolgen, kostenlos und abhängig von Verfügbarkeit. Bei Shootings außerhalb Wiens muss die Verschiebung mindestens 20 Tage vor dem Termin erfolgen, um Stornogebühren zu vermeiden. Änderungen außerhalb dieser Fristen können als Stornierung behandelt werden. Alle anfallenden Kosten für die Verschiebung trägt der Kunde.
Verspätung durch den Kunden: Kommt der Kunde zum Termin verspätet, kann sich die Shootingzeit entsprechend verkürzen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.
Stornierung durch den Fotografen: Bei Absage durch uns erhalten Kunden eine volle Rückerstattung oder einen Ersatztermin. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Individuelle Bildproduktionen
Bei individuell beauftragten Produktionen im Bereich Erotik und Fetisch verpflichtet sich der Kunde, sämtliche anfallenden Kosten vollständig und im Voraus zu begleichen. Dies umfasst mein Honorar sowie alle damit verbundenen Auslagen wie Reisekosten, Unterkunft, Modelhonorare, Locationmieten und erforderliche Requisiten oder Accessoires. Die Produktion erfolgt ausschließlich auf Anfrage und im Rahmen meiner künstlerischen Freiheit. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an. Es gilt eine strikte Keine-Rückerstattung-Politik – dies betrifft sowohl meine Dienstleistung als auch sämtliche bis dahin entstandenen Kosten, selbst wenn der Kunde vor Produktionsbeginn vom Auftrag zurücktritt und die Umsetzung nicht mehr wünscht.
MODELFREIGABE Der Kunde bestätigt, dass alle abgebildeten Personen der Aufnahme und der Nutzung der Bilder gemäß Lizenz zugestimmt haben. Falls erforderlich, werden Model Release Formulare vorab unterzeichnet. Wir haften nicht für fehlende Einwilligungen.
BILDÜBERGABE & ARCHIVIERUNG Fertig bearbeitete Bilder werden innerhalb von 10 Werktagen nach dem Shooting digital über einen sicheren Download-Link oder eine Cloud-Galerie übermittelt. RAW-Dateien werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übergeben. Die Bilder werden bis zu 6 Monate archiviert. Danach kann keine Garantie auf Verfügbarkeit übernommen werden. Dem Kunden wird empfohlen, die gelieferten Dateien umgehend zu sichern.
RETOUCHE & BEARBEITUNG Basis-Retusche und Farbkorrekturen sind im Service enthalten. Erweiterte Bearbeitungen oder Sonderwünsche bedürfen einer gesonderten Absprache und können Zusatzkosten verursachen.
KUNDENVERANTWORTUNG Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Aufnahmeort zugänglich, sauber und sicher ist. Verzögerungen durch unvorbereitete Bedingungen oder Teilnehmer können die Shootingzeit verkürzen. Bei Outdoor-Shootings ist eine einvernehmliche Entscheidung über wetterbedingte Verschiebungen zu treffen.
KÜNSTLERISCHE FREIHEIT Der Kunde kennt den Stil des Fotografen und räumt diesem volle kreative Freiheit ein. Wünsche werden berücksichtigt, jedoch bestimmt die künstlerische Interpretation das Endergebnis.
SOZIALE MEDIEN Bei Veröffentlichung in sozialen Medien verpflichtet sich der Kunde zur Urhebernennung: Foto von Sascha van der Werf | www.van-der-werf.com. Das Verfälschen der Bilder (z. B. durch Filter) ist unerwünscht, um die künstlerische Integrität zu wahren.
HÖHERE GEWALT Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Naturkatastrophen, technische Probleme, Streiks, Reisebeschränkungen) haften wir nicht. In solchen Fällen bieten wir eine Verschiebung oder Rückerstattung an.
DATENVERLUST & HAFTUNG Wir haften ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf unsere eigenen Dienstleistungen. Externe Anbieter (z. B. Labore) sind ausgeschlossen. Für Folgekosten oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
VERTRAGSBEENDIGUNG Wir behalten uns das Recht vor, Verträge aus triftigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen (z. B. Zahlungsverzug, Insolvenz, Verletzung der Mitwirkungspflicht). Eine Nachfrist von 14 Tagen wird gewährt, sofern nicht anders erforderlich.
EIGENWERBUNG Sofern nicht anders vereinbart, dürfen durch Sascha van der Werf geschaffene Werke für eigene Werbezwecke verwendet werden (z. B. Website, Portfolio, Ausstellungen, soziale Medien). Der Kunde stimmt der Nutzung sowie der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu.
ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND Diese AGB unterliegen dem österreichischen Recht und dem Recht der Europäischen Union. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Wien. Das Verfahren wird in deutscher Sprache geführt. Ein Einspruch gegen ein rechtskräftiges Urteil ist ausgeschlossen.
AGB's Fotoshooting
für Unternehmergeschäfte (B2B)
Diese nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen AGB, sofern es sich beim Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne von § 1 KSchG handelt. Bestehende Klauseln der allgemeinen AGB bleiben unberührt und gelten auch für unternehmerische Vertragspartner, insbesondere die erweiterten Stornobedingungen, Haftung, Urheber- und Nutzungsrechte, Datenschutz und werbliche Nutzung der Lichtbilder.
1 Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten - sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2 Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungs- rechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertrags- partner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgeblich. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (er- teilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright- Vermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Licht- bild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: (c) ... Na- me/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinne des § 74 Abs 3. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vor- stehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen be- kannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Falle vollständiger Bezahlung des vereinbar- ten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.
Eigentum am Filmmaterial - Archivierung
3.1.1 Analoge Fotografie
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negativ, Diapositiv etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertrags- partner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.1.2 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft - sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen - nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Fotografen hergestellten Bilddateien.
Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den inter- nen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4 Kennzeichnung
4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bil- der klar und eindeutig identifizierbar ist.
5 Nebenpflichten
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf ei- ner Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte nach der Auf- nahme unverzüglich wieder abzuholen. Werden diese Objekte nicht spätestens zwei Werktage nach Aufforderung abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Trans- port- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
6 Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Auf- nahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf - aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfälli- ge Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 10 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertrags- partner zu versichern.
7 Vorzeitige Auflösung
Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt; bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird; bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
8 Leistung und Gewährleistung
8.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Der Fotograf behält sich - abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertrags- partner des Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht - vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei sind festgestellte Mängel ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, dem Foto- grafen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
8.6 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend
8.7 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend
8.8 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zu- steht.
8.9 Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.
9 Werklohn / Honorar
9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
9.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus den in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
Wetterbedingte Terminverschiebungen:
bei Outdoor-Shootings müssen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin gemeldet werden. Kurzfristigere Absagen gelten als kostenpflichtige Verschiebung.
9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
9.9 Stornobedingungen für B2B-Aufträge
Schießereien in Wien:
Bis 10 Werktage vor dem Shooting: kostenfreie Verschiebung möglich
9 bis 4 Werktage vor dem Shooting: 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller bis dahin entstandenen Kosten
ab 3 Werktage vor dem Shooting oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller entstandenen Kosten
Schießereien außerhalb Wiens:
Bis 20 Werktage vor dem Shooting: kostenfreie Verschiebung möglich
19 bis 7 Werktage vor dem Shooting: 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller bis dahin entstandenen Kosten (inkl. Reisekosten, Unterkünfte, Vorabspesen etc.)
ab 6 Werktage vor dem Shooting oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller entstandenen Kosten
Verspätungen des Vertragspartners:
Bei verspätetem Eintreffen am Shooting-Tag besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Verlängerung der vereinbarten Shootingzeit.
Die gebuchte Zeit wird voll berechnet.
Bei halbtägigen Buchungen (bis 4 Stunden) führt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten automatisch zu einer Reduktion der Aufnahmezeit, ohne Anspruch auf Nachholung oder Honorarminderung.
Verschiebung durch den Kunden:
Muss schriftlich erfolgen
Neue Termine nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit
Die durch die Verschiebung verursachten Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Miete, Models, Stylisten etc.) sind vollumfänglich durch den Kunden zu tragen
Eine kostenfreie Verschiebung kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Jede weitere Verschiebung wird wie eine Stornierung gemäß obiger Staffelung behandelt.
Verschiebung durch den Fotografen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt):
Zwei Ersatztermine werden angeboten
Ein Rücktritt mit Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen ist möglich
Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadenersatz) sind ausgeschlossen
Haftung bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners:
Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass alle für die Durchführung des Shootings relevanten Voraussetzungen (z.B. Zugang zur Location, Anwesenheit gebuchter Dritter, Bereitstellung von Produkten/Requisiten) erfüllt sind. Verzögerungen oder Ausfälle aus diesen Gründen entbinden den Fotografen nicht von seinem Honoraranspruch.
10 Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
11 Zahlung
11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungs- summe zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar - falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist - nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungs- fall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.
11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf - unbeschadet über- steigender Schadenersatzansprüche - berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
12 Datenschutz
Der Vertragspartner nimmt, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihm treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt
1. Zweck der Datenverarbeitung
Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personen- bezogenen Daten für die eigenen Werbezwecke des Fotografen.
2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitun
Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners
4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur so lange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen, und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wer- den so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
- zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat, um Kopien dieser Daten - ausgenommen die Lichtbilder selbst - zu erhalten;
- die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;
- vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Da- ten - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - einzuschränken;
- unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;
- Datenübertragbarkeit zu verlangen;
- die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und
- bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
6. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und an- schriftlich bekannten Fotografen wenden.
13 Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:
Der Fotograf ist - sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht - berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.
14.2 Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftrags- gemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video etc.).
14.4 Schriftformerfordernis: Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Photoshoot
für Geschäftskunden
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG ist. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt und gelten weiterhin für Geschäftskunden, insbesondere hinsichtlich der erweiterten Stornobedingungen, der Haftung, der Urheber- und Nutzungsrechte, des Datenschutzes und der werblichen Nutzung von Bildern.
1 Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Diese AGB gelten, wenn der Vertragspartner des Fotografen ein Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG ist.
1.2 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Geltung an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1.4 Angebote des Fotografen sind unverbindlich und freibleibend.
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte des Bildautors (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungserlaubnisse (z.B. Veröffentlichungsrechte) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erteilt. In diesen Fällen erhält der Auftraggeber eine einfache (nicht ausschließliche, nicht übertragbare) Nutzungslizenz für den konkret vereinbarten Zweck und Umfang (z.B. Auflage, Dauer, Gebiet). Soweit nicht anders vereinbart, gilt der in der Rechnung oder im Lieferschein angegebene Umfang. Der Auftraggeber erwirbt nur die für den angegebenen Zweck erforderlichen Rechte. Die Nutzungslizenz berechtigt mangels anderer Vereinbarungen zur einmaligen Veröffentlichung in einer Auflage, nur in dem vom Auftraggeber angegebenen Medium und nicht zu Werbezwecken.
2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Fotografen bei jeder Nutzung (z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung) deutlich sichtbar, nicht gedreht oder verzerrt, in normaler Schrift und in Bildnähe wie folgt zu nennen:
Foto: (c) ... Name/Firma/Künstler des Fotografen; Ort und ggf. Jahr der Erstveröffentlichung.
Damit ist § 74 Abs. UrhG Genüge getan. 3 UrhG. Eine Signatur im Bild selbst ersetzt diesen Vermerk nicht.
2.3 Jede Veränderung des Bildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen, es sei denn, sie ist für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich.
2.4 Nutzungsrechte werden nur gegen vollständige Bezahlung und ordnungsgemäße Gutschrift gemäß Ziffer 2.2 gewährt.
2.5 Bei Veröffentlichungen sind zwei kostenlose Belegexemplare zu liefern. Bei hochwertigen Produkten (z. B. Kunstbüchern) reicht ein Exemplar aus. Bei Online-Publikationen muss die URL dem Fotografen mitgeteilt werden.
3 Eigentum am Material - Archivierung
3.1.1 Analoge Fotografie:
Das Eigentum an belichtetem Filmmaterial (Negative, Dias, etc.) verbleibt beim Fotografen. Für die vereinbarte Nutzung benötigte Bilder können dem Auftraggeber gegen eine angemessene Vergütung überlassen werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.
Dias (Negative nur bei schriftlicher Vereinbarung) werden dem Auftraggeber leihweise überlassen und sind auf dessen Kosten und Gefahr zurückzusenden.
3.1.2 Digitale Fotografie:
Die Bilddateien bleiben Eigentum des Fotografen. Die Weitergabe digitaler Dateien bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und umfasst in der Regel nur eine Auswahl, nicht alle erstellten Dateien.
Nutzungsrechte gelten nur innerhalb der in Abschnitt 2.1 festgelegten Grenzen.
3.2 Die Vervielfältigung/Verbreitung von Bildern in Online-Datenbanken, elektronischen Archiven, Websites oder Intranets, die nicht ausschließlich dem internen Gebrauch dienen, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Eine Sicherungskopie ist zulässig.
3.3 Der Fotograf darf Bilder ein Jahr lang unverbindlich aufbewahren. Bei Verlust oder Beschädigung entstehen keine Ansprüche.
4 Bildidentifikation
4.1 Der Fotograf darf Bilder (auch auf der Vorderseite) mit einem Urhebervermerk versehen. Der Kunde hat die Integrität dieser Kennzeichnung zu wahren, insbesondere bei der Weitergabe von Bildern an Dritte (z.B. Druckereien), und dafür zu sorgen, dass sie gegebenenfalls angebracht oder wiederhergestellt wird.
4.2 Der Kunde muss digitale Bilder so aufbewahren, dass die Credits elektronisch verlinkt bleiben, um eine eindeutige Zuordnung der Urheberschaft zu gewährleisten.
5 Zusätzliche Verpflichtungen
5.1 Der Auftraggeber ist für die Einholung von Nutzungsgenehmigungen und Modelreleases Dritter verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von allen Ansprüchen, insbesondere aus §§ 78 UrhG und 1041 ABGB, frei. Der Fotograf garantiert solche Genehmigungen nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Wird der Fotograf mit der Bearbeitung fremder Bilder beauftragt, garantiert der Auftraggeber, dass er über die Rechte verfügt und stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei.
5.3 Der Auftraggeber hat die beim Shooting verwendeten Gegenstände unverzüglich abzuholen. Werden sie nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Aufforderung abgeholt, kann der Fotograf Lagergebühren berechnen oder sie auf Kosten des Auftraggebers einlagern.
6 Verlust oder Beschädigung
6.1 Der Fotograf haftet bei Verlust oder Beschädigung von Bildmaterial nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf unmittelbares Verschulden des Fotografen oder seiner Mitarbeiter sowie Dritter (z.B. Labore) nur bei fahrlässiger Auswahl. Die Entschädigung beschränkt sich auf die Materialkosten und ein kostenloses Re-Shooting, wenn möglich. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Kosten für Dritte (Modelle, Assistenten etc.), entgangener Gewinn oder immaterielle Schäden sind ausgeschlossen. Ansprüche verjähren in drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, längstens in 10 Jahren ab Lieferung.
6.2 Dies gilt auch für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen, Requisiten oder Materialien. Hochwertige Gegenstände müssen vom Auftraggeber versichert werden.
7 Vorzeitige Beendigung
Der Fotograf kann den Vertrag aus triftigen Gründen, wie z.B. Konkurs des Auftraggebers, Zahlungsverzug, nicht ausgeräumte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder erhebliche Verstöße nach schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung sofort kündigen.
8 Leistung und Garantie
8.1 Der Fotograf führt den Vertrag mit Sorgfalt aus und kann Arbeiten delegieren. Wenn nicht anders angewiesen, entscheidet der Fotograf über künstlerische und technische Aspekte (Stil, Modelle, Ort usw.).
8.2 Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Anweisungen oder Materialien wird keine Haftung übernommen.
8.3 Der Auftraggeber trägt alle Risiken, die nicht vom Fotografen ausgehen (z.B. Wetter, Anreise, Verspätungen, fehlende Requisiten oder Modelle).
8.4 Lieferungen reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
8.5 Bei Mängeln kann der Fotograf nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung Abhilfe schaffen. Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung oder Entdeckung gerügt werden. Andernfalls gilt das Werk als abgenommen. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 3 Monaten.
8.6 Geringfügige Mängel sind ausgeschlossen. Farbabweichungen bei Nachbestellungen sind keine Mängel. Ziffer 6.1 gilt entsprechend.
8.7 Verbindliche Fristen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
8.8 Geringfügige Lieferverzögerungen sind akzeptabel und kein Grund für Schadenersatz oder Rücktritt.
8.9 Die Nutzungsrechte umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Audioinhalten in einem beliebigen Medium.
9 Gebühren / Entschädigung
9.1 Mangels schriftlicher Vereinbarung hat der Fotograf Anspruch auf Honorar nach der jeweils gültigen Preisliste oder auf eine angemessene Vergütung.
9.2 Das Honorar wird auch dann fällig, wenn das Werk nicht veröffentlicht oder genutzt wird.
9.3 Alle Auslagen (z.B. Requisiten, Modelle, Reisen, Stylisten) werden gesondert berechnet.
9.4 Vom Kunden gewünschte Änderungen während des Drehs gehen zu seinen Lasten.
9.5 Konzeptionsarbeiten (Beratung, Layout, Design) und übermäßige Koordination sind nicht im Drehpreis enthalten.
9.6 Storniert der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, so ist das vereinbarte Honorar dennoch fällig. Bei witterungsbedingter Verschiebung:
Muss 24 Stunden vor dem Termin angekündigt werden (bei Außenaufnahmen); ein späterer Termin gilt als bezahlte Verschiebung.
9.7 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
9.8 Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
9.9 Stornierungsbedingungen für B2B-Shootings
Dreharbeiten in Wien:
Bis zu 10 Arbeitstage vorher: Kostenlose Neuplanung
9 bis 4 Arbeitstage vorher: 50 % des vereinbarten Honorars + anfallende Kosten
3 oder weniger Arbeitstage / Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars + alle Kosten
Dreharbeiten außerhalb Wiens:
Bis zu 20 Arbeitstage vorher: Kostenlose Neuplanung
19 bis 7 Arbeitstage vorher: 50 % der Gebühr + alle Kosten (Reise, Hotel usw.)
6 oder weniger Arbeitstage / Nichterscheinen: 100% der Gebühr + alle Kosten
Verzögerungen beim Kunden:
Verspätete Ankunft = kein Anspruch auf Verlängerung der Drehzeit
Es gilt weiterhin die volle Buchungsgebühr
Bei halbtägigen Dreharbeiten (bis zu 4 Stunden) verkürzen Verzögerungen von mehr als 60 Minuten die Drehzeit ohne Entschädigung.
Vom Kunden veranlasste Neuplanung:
Muss schriftlich erfolgen
Neuer Termin je nach Verfügbarkeit
Zusätzliche Kosten (Reisekosten, Miete, Modelle usw.) gehen zu Lasten des Auftraggebers
Nur eine kostenlose Verschiebung erlaubt; weitere werden als Stornierung behandelt
Umplanung von Fotografen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt):
Es werden zwei neue Termine angeboten
Kunde kann mit Rückerstattung zurücktreten
Keine weiteren Ansprüche (z.B. Schadensersatz)
Verantwortlichkeiten des Kunden:
Stellen Sie den Zugang, die Anwesenheit des gebuchten Personals und alle erforderlichen Requisiten/Produkte sicher. Verspätungen lassen den Honoraranspruch des Fotografen nicht verfallen.
10 Zulassungsgebühr
Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Nutzungsrechte eine separate Lizenzgebühr zu entrichten.
11 Bezahlung
11.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung oder Rechnungsstellung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Überweisungen gilt die Zahlung als erfolgt, wenn dem Fotografen der Eingang mitgeteilt wird.
11.2 Bei mehrteiligen Projekten kann der Fotograf pro abgeschlossener Einheit abrechnen.
11.3 Bei Zahlungsverzug sind unbeschadet eines weitergehenden Schadens 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz jährlich zu zahlen.
11.4 Das Eigentum an gelieferten Bildern geht erst nach vollständiger Bezahlung über. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
12 Datenschutz
Der Kunde erkennt die Datenschutzbestimmungen des Fotografen an und erfüllt alle Informationspflichten:
1. Zweck:
Die personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung des Vertrages und zur werblichen Nutzung durch den Fotografen verarbeitet.
2. Verarbeitete Daten und Rechtsgrundlage:
Name, Adresse, Telefon/Fax, E-Mail, Bankverbindung und Bilddaten.
3. Weitergabe von Daten:
Nur soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
4. Aufbewahrung:
Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung der genannten Zwecke und der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
5. Kundenrechte:
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Widerruf der Einwilligung, Datenübertragbarkeit und Einreichung von Beschwerden.
6. Kontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den genannten Fotografen.
13 Verwendung von Bildern zur Eigenwerbung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Fotograf die erstellten Bilder für die Eigenwerbung verwenden. Der Auftraggeber stimmt einer solchen Verwendung unwiderruflich zu und verzichtet auf diesbezügliche Ansprüche nach §§ 78 UrhG und 1041 ABGB. Dazu gehört auch die Verwendung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Bilddaten, für werbliche Veröffentlichungen.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen. Bei Verlegung des Geschäftssitzes kann die Klage am alten oder neuen Standort erhoben werden.
14.2 Regressansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sind ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden des Fotografen nachgewiesen wird. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
14.3 Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Filmwerke, unabhängig von der Art des Verfahrens oder der Technologie (Film, Video usw.).
14.4 Schriftform: Alle Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Erfordernis.